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Jugendförderfonds

Zukunftsthema

Jugendförderfonds

Mit dem Jugendförderfonds (JFF) der AktivRegion Nordfriesland Nord soll die Eigeninitiative von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre unterstützt werden. Dazu stellen das Amt Mittleres Nordfriesland und das Amt Südtondern jährlich insgesamt 5.000 € zur Verfügung.

Grundsätze der Förderung:
Der JFF unterstützt Projekte in Form einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Geförderte Projekte müssen gemeinnützig und mit dem Grundgesetz vereinbar sein sowie in der Gebietskulisse der AktivRegion Nordfriesland Nord umgesetzt werden (Amt Mittleres Nordfriesland, Amt Südtondern, amtsfreie Gemeinde Reußenköge). Die Ziele der Projekte müssen den Zielen der „Integrierten Entwicklungsstrategie“ (IES) der AktivRegion Nordfriesland Nord entsprechen. Das Oberziel der IES lautet: „Gemeinsam mit den Menschen vor Ort, mit neuen Ideen und vereinten Kräften, wollen wir, die Akteur*innen der AktivRegion Nordfriesland Nord, das Leben in unserer ländlichen Region attraktiv und zukunftsfähig, umweltgerecht und nachhaltig, liebenswert und lebenswert erhalten und gestalten.“ Durch ein gefördertes Projekt sollte sich also z.B. die Lebensqualität vor Ort verbessern oder es sollten Bildungsaspekte oder Klimaschutzthemen angesprochen werden.

Wer darf Anträge einreichen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie gemeinnützige und öffentliche Träger*innen, die Jugendprojekte umsetzen möchten, wobei eine Person bzw. Institution mit Rechtsfähigkeit den Antrag einreichen muss. Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die keinem Verein oder Verband angehören, können ihre Anträge über die Gemeinde oder einen Erwachsenen (z.B. ein Elternteil) einreichen. Einzelpersonen und Firmen werden nicht gefördert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Fördersumme
Die Gesamtkosten eines Projektes müssen mindestens 350 €Brutto betragen. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 500 € und kann als Vorschuss ausgezahlt werden.

Ablauf der Förderung
Für die Antragstellung ist das Antragsformular zum JFF der AktivRegion Nordfriesland Nord zu nutzen. Antragstellungen sind ganzjährig möglich. Der Antrag mit den erforderlichen Angaben ist bis spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes an die Geschäftsstelle der AktivRegion zu richten. Die Geschäftsstelle berät die Antragstellenden im Vorfeld.
Über die Förderung entscheidet das Entscheidungsgremium der AktivRegion Nordfriesland Nord für Jugendprojekte im Umlaufverfahren oder während seiner Sitzungen. Im Falle einer Förderung werden Projektträger*innen schriftlich benachrichtigt und können mit ihrem Projekt beginnen.
Geförderte Projekte müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung umgesetzt sein, anderenfalls müssen die Fördermittel in voller Höhe zurückgezahlt werden. Spätestens vier Wochen nach Durchführung des Projektes, bei langfristigen Projekten zwei Monate, muss ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel mit Kopien der Ausgabebelege und ggf. Bild- oder Ton-Dokumentationen bei der Geschäftsstelle der AktivRegion Nordfriesland Nord eingereicht werden. Nicht verbrauchte Mittel sind umgehend zurückzuzahlen.
Bei Darstellung des Projekts in der Öffentlichkeit, in den Medien oder sozialen Netzwerken ist auf die Förderung durch die AktivRegion hinzuweisen. Zudem ist ein Förderkennzeichen, das Projektträger*innen nach Abschluss des Projekts von der AktivRegion erhalten, anzubringen.

Förderausschlüsse

  • Digitale Grundausstattung
  • Maßnahmen ohne lokale Wirkung
  • Schulische Pflichtveranstaltungen: Abiball, Projektwoche, Schulfest, Klassenfahrten, etc.
  • Partys und Konzerte, falls nicht ein Informations-/Aufklärungscharakter oder sonstige inhaltliche Schwerpunkte deutlich im Vordergrund stehen
  • Anschaffungen, die nicht in den Besitz einer gemeinnützigen Organisation übergehen (Eine Ausleihmöglichkeit für andere gemeinnützige Organisationen muss gewährleistet sein)
  • Einzelhonorare über 400 €