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AktivRegionen

Was sind AktivRegionen?

AktivRegionen sind Ideenschmieden für den ländlichen Raum. Sie versuchen, durch die Förderung von Projekten die Entwicklung ihrer Region nachhaltig, sozial, kulturell, attraktiv, wirtschaftlich, zukunftsfähig und naturverträglich voranzutreiben.

Schleswig-Holstein

Mit Blick auf Schleswig-Holstein darf nicht vergessen werden, dass der Großteil der Schleswig-Holsteiner*nnen im ländlichen Raum lebt und dieser vor großen Herausforderungen steht, denke man z.B. an den demographischen Wandel, ein mangelndes Arbeitsplatzangebot, die überwiegend schlechte Anbindung an den ÖPNV, schnelles Internet, Plätze in Schulen und Kindergärten, Unterstützung von Vereinen, die ärztliche Grundversorgung, etc. Die Menschen leben aber gerne hier in ihren Dörfern und daher unterstützen 22 AktivRegionen in ganz Schleswig-Holstein sehr gezielt die ländliche Entwicklung vor Ort, die oftmals durch ehrenamtliches Engagement getragen wird.
AktivRegionen haben eine regionale Abgrenzung, eine rechtsfähige Organisation und bilden eine repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen Sektoren (z.B. Kommunen, Wirtschaft, Soziales, Kultur, Kirche, Umwelt), die sich in einer „Lokalen Aktionsgruppe“ (LAG) zusammenfinden. Der Entscheidungsebene dieser Organisation müssen mindestens 50 Prozent Wirtschafts- und Sozialpartner*innen sowie weitere Vertreter*innen der Zivilgesellschaft angehören.
Die LAG erarbeitet für ihre Region unter breiter partizipativer Beteiligung der regionalen Bevölkerung eine „Integrierte Entwicklungsstrategie“ (IES). Mit der Genehmigung der Strategie erhält jede AktivRegion für den Zeitraum von 2023 bis 2027 ein Budget in Höhe von 2,5 Millionen Euro aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Mit Hilfe der Förderung sollen gezielt Projekte der lokalen Entwicklung unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft, der nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge.
Federführend für die Umsetzung des Konzepts in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Als Bewilligungsbehörde fungieren die Landesämter für Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung (LLnL) mit ihren jeweiligen Dezernaten.