Projekte
Förderbedingungen und Antragsunterlagen
Die Grundlage für alle Förderanträge bildet die „Integrierte Entwicklungsstrategie“ (IES) der LAG Nordfriesland Nord e.V. in Verbindung mit der offiziellen „Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderphase 2023 – 2027/29“. Erste Ansprechperson für Ihre Förderanträge ist das Regionalmanagement der AktivRegion.
Antragsberechtigt sind folgende Arten von Projektträger*innen:
- private Projektträger*innen: natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts
- gemeinnützige private Projektträger*innen: natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
- öffentliche Projektträger*innen: Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts
Fragen
Damit Ihr Projekt eine Förderung erhalten kann, werden vorab verschiedene Fragen mit Unterstützung des Regionalmanagements geklärt. Dazu gehören u.a. folgende Punkte:
- Entspricht das Projekt den inhaltlichen Zielen der „Integrierten Entwicklungsstrategie“ (IES)?
- Entfaltet das Projekt seinen Nutzen in der AktivRegion Nordfriesland Nord?
- Inwiefern nützt das Projekt dem ländlichen Raum?
- Erreicht das Projekt die Mindestpunktzahl im Projektbewertungsbogen?
- Wer ist Träger*in des Projektes?
- Verfügt der/die Projektträger*in über ausreichende Eigenmittel?
- Zusätzlich ist bei privaten Projektträger*innen die Aufbringung nationaler Ko-Finanzierungsmittel zu gewährleisten.
- Ist die Finanzierung der Folgekosten für die Dauer der Zweckbindungsfrist (i.d.R. 5 Jahre) gesichert?
- Sind schon Aufträge für das Projekt vergeben worden? (Auftragsvergabe vor einem Zuwendungsbescheid ist nicht förderfähig)
Da der bürokratische Aufwand der Förderung recht hoch ist, sind gewisse Mindestzuschusshöhen zu erreichen. Dieser Zuschussbedarf beträgt bei privaten und sonstigen Antragstellenden mindestens 5.000 Euro und bei öffentlichen Projektträgern mindestens 10.000 Euro.
Die Höhe der Punkte, die ein Projekt bei der Bewertung auf dem Bewertungsbogen der AktivRegion erreicht, definiert die maximal möglichen Zuschusshöhe. Diese beträgt bis zu 50.000 Euro (20 – 30 Punkte), bis zu 100.000 Euro (31 – 34 Punkte), bis zu 150.000 Euro (35 – 39 Punkte) und bis zu 200.000 Euro (ab 40 Punkten).
Die Förderquote für unsere Projektträger*innen beträgt grundsätzlich 50% der förderfähigen Kosten (Das sind die Nettokosten, die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig). Finanzschwache Kommunen erhalten eine Förderquote von 60%. In diesem Fall muss die antragstellende Gemeinde nachweisen, dass sie in den fünf der Antragstellung vorausgegangenen Haushaltsjahren Anspruch auf eine Fehlbetragszuweisung gemäß § 17 FAG hatte.
Eine Erhöhung der Förderquote ist möglich, wenn Projekte besondere Wirkungen entfalten, z.B. weit über die eigenen Grenzen hinausstrahlen, besonders modellhaft sind, Kooperationspartner*innen integrieren oder Nachhaltigkeitsaspekte beachten. Die Förderquote kann auf diesem Weg bis auf 65%, in Ausnahmefällen sogar auf bis zu 80% gesteigert werden.
Die „Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2023-2027/29“ führt unter Absatz 2.5 auf, was von einer Förderung ausgeschlossen ist. Daneben definiert die IES weitere Förderausschlüsse. Somit fördert die AktivRegion Nordfriesland Nord nicht:
- Aufbau von elektrischen Ladesäulen für E-Autos
- Projekte im Zusammenhang mit dem Ausbau oder Erneuerung von Reetdach
- Projekte, die über den Fonds für Barrierefreiheit SH förderfähig sind
- Bau von Radwegen
- Aufstellung und Betrieb von öffentlichen Verkaufsautomaten („Regiomaten“)
Das Regionalmanagement unterstützt und begleitet Sie bei der Antragstellung. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Über bewilligungsreife Anträge entscheidet viermal im Jahr der Vorstand der AktivRegion. Im Falle eines positiven Beschlusses leitet das Regionalmanagement den vollständigen Antrag an das Landesamt für nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Flensburg zur Prüfung und Bewilligung der Förderung weiter.
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das LLnL können Sie mit Ihrem Projekt starten. Erst mit diesem Datum dürfen Aufträge vergeben werden. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise und Fristen im Zuwendungsbescheid.
Die Förderung geschieht nach dem „Erstattungsprinzip“: Sie müssen für die Auslagen in Vorleistung treten und können diese nach Abschluss des Projektes (oder zwischendurch) in Form von Verwendungsnachweisen mit dem LLnL abrechnen, das Ihre Unterlagen vorab prüfen wird.
Sehen Sie sich hierzu auch die Abbildung „Von der Idee bis zum Projekt“ an.
Bitte beachten Sie: Abweichungen bei der Projektumsetzung des beantragten Projekts sind dem LLnL frühzeitig mitzuteilen. Entsprechende Änderungsanträge sind in der Regel problemlos zu stellen.
Antragsunterlagen
- Projektbeschreibung/-antrag
- Projektbewertungsbogen (zur Kenntnis)